Compliance und Gesetze
Wichtige Informationen
Western Union Business Solutions ist ein Geschäftsbereich der Western Union Gruppe und bietet in Deutschland Dienstleistungen durch ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Western Union International Bank GmbH, Niederlassung Deutschland (WUIB) an.
WUIB hat ihren eingetragenen Firmensitz in der Solmsstrasse 4, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland und ist eine Niederlassung der Western Union International Bank GmbH (eingetragen beim Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer: FN256184t, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 61347377), mit dem Firmensitz am Icon Vienna (Turm 24), Wiedner Gürtel 13, 1100 Wien, Österreich. Die WUIB ist ein von der Finanzmarktaufsicht (FMA) konzessioniertes österreichisches Kreditinstitut.
Western Union International Bank GmbH (WUIB) gilt als Finanzberater im Sinne der EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ("SFDR"). WUIB qualifiziert sich nicht als Marktteilnehmer im Sinne der SFDR. WUIB emittiert, verkauft oder berät nicht in Bezug auf Finanzprodukte im Sinne der SFDR.
Geschäftsbedingungen
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Leitfaden für Finanzdienstleistungen
Bitte klicken Sie hier, um zum Leitfaden für Finanzdienstleistungen der WUIB zu gelangen.
Produktinformation für Devisengeschäfte
Bitte klicken Sie hier, um zu den Produktinformationen für Devisengeschäfte zu gelangen. Diese Produktinformation bietet Ihnen eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Produkttypen und Finanzinstrumente, die WUIB Ihnen anbietet einschließlich der damit verbundenen Risken und Kosten.
Bitte klicken Sie hier, um zu den Produktinformationen für Devisenoptionsprodukte zu gelangen. Diese Produktinformation bietet Ihnen eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Produkttypen und Eigenschaften der Devisenoptionsprodukte, die WUIB Ihnen anbietet einschließlich der damit verbundenen Risiken und Kosten.
Schutz von Einlagen
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MiFID/Markets in Financial Instruments Directive
Bitte klicken Sie hier, um zum Informationsblatt hinsichtlich der Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Markets in Financial Instruments Directive/MiFID) der WUIB zu gelangen.
EMIR/European Markets Infrastructure Regulation
Bitte klicken Sie hier, um zum Informationsblatt hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Markets Infrastructure Regulation/EMIR) der WUIB zu gelangen.
Key Information Documents - OTC Finanzderivate
WUIB hat gemäß MiFID II und EU-Verordnung Nr. 1286/2014 in Bezug auf wichtige Informationen für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) strenge Transparenzanforderungen zu erfüllen. Aus diesem Grund hat WUIB Basisinformationsdokumente (Key Information Document) für jedes Optionsprodukt erstellt. Die Basisinformationsdokumente (KID) veranschaulichen die Art des Produkts und seine Eigenschaften, die Absicherungszwecke, die Vor- und Nachteile, die Risiken sowie die potenziellen Kosten für den Kauf und Verkauf vor Ablauf der Laufzeit und mögliche Erträge in verschiedenen Marktszenarien. WUIB lädt Sie vor der Durchführung von Transaktionen ein, das jeweilige Basisinformationsdokument (KID) zu lesen. Basisinformationsdokumente (KID) finden Sie hier (in Deutsch).
Kosten und Gebühren für Devisentermingeschäfte
Bitte klicken Sie hier, um die Kosten und Gebühren für Devisentermingeschäfte zu sehen. In dem Dokument wird erklärt, welche Kosten und Gebühren anfallen, wenn Sie mit WUIB ein Devisentermingeschäft eingehen.
Beschwerden
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Datenschutz
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Was ist ein Margin Call?
Sie finden einige grundlegende Informationen zu Margin Calls in der Broschüre "Was ist ein Margin Call?"
PSD2 Open Banking Lösung
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IDNOW
Die generelle Pflicht entspringt dem § 10 (allgemeine Sorgfaltspflichten) und gibt uns im Abs. 1 Nr. 1 vor, das eine Identifizierung stattzufinden hat (pflichtauslösendes Ereignis). Die Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der für ihn auftretenden Person hat nach Maßgabe des § 11 und § 12 GwG stattzufinden.
Hierbei geht es um die “allgemeinen Sorgfaltspflichten” gemäß § 10 GwG, das uns sagt, dass unser Vertragspartner vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder Durchführung der Transaktion zu identifizieren ist. Die Identifizierung kann noch während der Begründung der Geschäftsbeziehung abgeschlossen werden, wenn dies erforderlich ist, um den normalen Geschäftsablauf nicht zu unterbrechen und ein geringes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Die Durchführung der Identifizierung (=wie ist zu identifizieren ?) regeln im Einzelnen die §§ 11 bis 13 GwG.
Bei einem für den Vertragspartner auftretenden (natürlichen) Person (gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter, Verfügungsberechtigter, Zeichnungsberechtigter) handelt es sich um diejenige Person, die vorgibt, im Namen des Vertragspartners zu handeln. Dies setze keine körperliche Anwesenheit vor Ort voraus (z.B. online Geschäftsaktivität). Die zusätzliche Identifizierungspflicht betrifft in erster Linie Boten sowie gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte, die für den Vertragspartner auftreten. Die Identifizierung erfolgt in derselben Weise wie die des Vertragspartners nach Maßgabe des § 11 und des § 12 GwG.